GEG 2024 im Altbau: Das greift nicht immer sofort für die Heizung
Die neue Heizung im Altbau ist ein heißes Thema. Das GEG 2024 bringt Pflichten, aber oft nicht den sofortigen Zwang, den viele befürchten.
Die Heizungsdebatte im Altbau ist oft aufgeladen, doch die Realität des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erweist sich als komplexer, als es die Schlagzeilen vermuten lassen. Es geht eben nicht immer um den sofortigen Austausch der Bestandsheizung.
Wann das GEG wirklich zuschlägt
Ab dem 1. Januar 2024 gilt zwar grundsätzlich: Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das klingt drastisch und verunsichert viele. Aber der Gesetzgeber hat Puffer eingebaut, gerade für Bestandsgebäude und Kommunen, die noch keinen Wärmeplan haben. Die Übergangsfristen sind entscheidend. Solange meine Gasheizung aus dem Keller läuft, wird sie nicht sofort vom Schornsteinfeger stillgelegt.
Anders sieht es bei der Austauschpflicht für alte Konstanttemperaturkessel aus. Ist ein Kessel älter als 30 Jahre und hat eine bestimmte Leistungsklasse, muss er raus. Das ist eine der konkreten Nachrüstpflichten, die man nicht ignorieren kann. Als ich mein ehemaliges Gasthaus von 1790 übernahm, hatte der Vorbesitzer glücklicherweise schon eine jüngere Anlage einbauen lassen – sonst wäre das schon lange ein Thema gewesen.
Kommunale Wärmeplanung und die Folgen
Für viele Eigenheimbesitzer im Altbau ist die kommunale Wärmeplanung der Schlüssel. Erst wenn die Gemeinde einen solchen Plan vorlegt, greifen die GEG-Vorgaben für den Heizungstausch schärfer – wobei auch dann noch Übergangsfristen und Ausnahmen gelten, die je nach Situation variieren. Die Verbraucherzentrale gibt einen guten Überblick über die aktuellen Regelungen. Und selbst dann gibt es Fristen. In kleineren Gemeinden in Thüringen, wo ich mein Haus habe, kann das noch mehrere Jahre dauern, bis ein solcher Plan steht – je nach politischer Priorität und Planungskapazität vor Ort. Es ist also keine Hauruck-Aktion notwendig, wenn die Heizung noch tadellos funktioniert.
Diese Zeit sollte man unbedingt nutzen, um sich mit Alternativen zu beschäftigen: Wärmepumpe, Pelletheizung, Biomasse? Oder eine Gasheizung mit H2-readiness, die später mit Wasserstoff betrieben werden kann? Die Entscheidungsfindung ist mühsam und die Kosten sind, gerade seit Corona, drastisch gestiegen. Das Budget für mein Haus erlaubt da keine spontanen Sprünge, zumal ja noch 50.000 Euro für andere Restarbeiten eingeplant sind.
Wenn ein Heizungsbauer ein Angebot erstellt oder die Wartung der bestehenden Anlage ansteht, sollte man sich die Unterlagen genau ansehen. Jede Rechnung für Handwerkerleistungen ist relevant, nicht nur für die Garantie nach §634a BGB, sondern auch für das Finanzamt. Bis zu 1.200 Euro Steuerersparnis sind nach §35a EStG für den Lohnanteil drin, wenn die Rechnung vorliegt und per Überweisung bezahlt wurde. Man merkt schnell, wie entscheidend es ist, solche Belege für die Steuererklärung parat zu haben und nicht erst monatelang zu suchen. Auch die Protokolle vom Schornsteinfeger, die belegen, dass die Anlage geprüft wurde, sind unerlässlich. Bei einem Schadensfall fragt die Versicherung genau danach, das ist oft eine Obliegenheit in den Bedingungen. Wer will da schon im Nachhinein feststellen, dass ein entscheidender Nachweis fehlt? Ich sammle solche Belege inzwischen in Hausgedächtnis – Rechnungen, Schornsteinfegerprotokolle, Fotos vor und nach der Wartung, alles an einem Ort.
Das GEG wird sich weiterentwickeln, die Fristen werden irgendwann konkreter werden. Bis dahin lohnt es sich, die bestehende Anlage gut zu dokumentieren und den Kopf nicht in den Sand zu stecken – weder aus Panik noch aus falscher Gelassenheit.