Meine 1.200-Euro-Lektion: Wie ich bei der Steuer für den Altbau fast alles falsch gemacht hätte
Eine wahre Geschichte über unbrauchbare Handwerkerrechnungen, die Barzahlungs-Falle und wie ich gelernt habe, § 35a EStG für meine Sanierung zu nutzen.
Die Sanierung unserer alten Elektrik war durch. Ein riesiger Meilenstein in unserem Haus von 1790. Hunderte Meter Kabel, ein neuer Zählerschrank, Dosen in dicken Lehmwänden. Der Stapel an Rechnungen vom Elektriker und unserem befreundeten Allround-Handwerker war fast so dick wie ein altes Telefonbuch. Dann kam der Tipp von einem Freund: „Das kannst du von der Steuer absetzen!“ Leichter gesagt als getan.
Ich saß vor der ersten großen Abschlagsrechnung des Elektrikers: „Elektroarbeiten gemäß Angebot, Pauschale: 8.500 Euro“. Das war alles. Kein Wort zu Lohnkosten, kein separater Ausweis. Für das Finanzamt war dieses Papier wertlos. Mein Anruf bei der Elektrofirma war, sagen wir, angespannt. „Das machen wir immer so“, war die erste Reaktion. Ich musste tatsächlich auf die gesetzliche Grundlage des § 35a EStG verweisen und ruhig erklären, dass ich ohne eine aufgeschlüsselte Rechnung den Auftrag für die restlichen Arbeiten nicht fortführen könnte. Plötzlich ging es doch. Zwei Tage später kam die korrigierte Rechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten von knapp 5.800 Euro. Das war die Basis für meine spätere Steuerersparnis. Manchmal frage ich mich, was passiert wäre, wenn er sich einfach stur gestellt hätte. Recht hin oder her, auf einer Baustelle sitzt man am kürzeren Hebel.
Dieser Ärger hat mich eines gelehrt: Prüfe jede Rechnung sofort bei Erhalt, nicht erst Monate später, wenn die Steuererklärung ansteht. Seit diesem Tag mache ich von jedem wichtigen Dokument direkt ein Foto mit dem Handy und lege es digital ab. So habe ich den Nachweis und kann sofort reagieren, wenn etwas nicht stimmt.
Bei einem kleineren Folgeauftrag – es ging um den Anschluss der Außenbeleuchtung – fragte mich der Handwerker, ob wir das „ohne Rechnung“ regeln könnten. Er bräuchte das Geld schnell und unkompliziert. Ich habe dankend abgelehnt. Nicht nur, weil es am Rande der Legalität kratzt. Eine Barzahlung, selbst wenn man eine Quittung bekommt, wird vom Finanzamt für die Steuerermäßigung nicht anerkannt. Es muss eine Überweisung stattfinden. Der Kontoauszug ist der zweite Teil des Beweises. Aber es ist auch ein komisches Gefühl, auf diesen Formalitäten zu bestehen, fast unhöflich, gerade wenn man ein gutes, fast freundschaftliches Verhältnis zum Handwerker hat. Wie besteht man auf Paragrafen, wenn man sich doch eigentlich gut versteht? Letztlich ging es aber um mein Geld und meine rechtliche Absicherung. Denn der Verzicht auf die Rechnung bedeutet schließlich auch der komplette Verzicht auf jegliche Gewährleistung. Was, wenn die Leitung in einem Jahr einen Kurzschluss verursacht?
Das Prinzip gilt übrigens nicht nur für die ganz großen Projekte. Selbst die jährliche Heizungswartung für rund 180 Euro lässt sich mit ihrem Lohnanteil absetzen. Diese Rechnung ist doppelt wichtig, da sie auch als Nachweis für die Versicherung im Schadensfall dienen kann.
Die Sanierung unseres alten Gasthauses ist ein Marathon. Rechnungen kommen von Dachdeckern, Fensterbauern, Heizungsinstallateuren. Allein die Sanierungskosten im Griff zu behalten, ist eine Vollzeitaufgabe. Ich wusste, ich muss ein System finden, das mir nicht nur bei der Steuer hilft, sondern auch die 5-jährige Gewährleistungsfrist für Bauleistungen im Blick behält. Wann wurde das Bad abgenommen? Welcher Elektriker hat die PV-Anlage geprüft? Die Antworten dürfen nicht in einem verstaubten Ordner im Keller verschwinden. Ich habe verschiedene Lösungen ausprobiert und bin am Ende bei einer App gelandet, die genau dafür gemacht ist. Mit Hausgedächtnis habe ich jetzt die komplette Historie meines Hauses parat. Bei den reinen Planungsleistungen meines Architekten half das aber nicht, die sind nämlich meist nicht als Handwerkerleistung absetzbar. Wieder was gelernt.
Für das Jahr der Elektrosanierung habe ich dann die vollen 1.200 Euro vom Finanzamt zurückbekommen. Es war mehr Arbeit als gedacht, aber der Prozess hat mich gezwungen, von Anfang an eine saubere Ordnung in mein Sanierungs-Chaos zu bringen. Diese Ordnung ist heute, ein paar Jahre später, fast mehr wert als die ursprüngliche Steuerersparnis.
Mir ging es beim Sanieren meines Altbaus von 1790 in Thüringen oft genauso: Welche Handwerkerkosten sind wirklich absetzbar und wo ist eigentlich die Rechnung dafür? Deshalb habe ich den §35a Steuerexport entwickelt, der genau diese Belege nach allen Regeln der Kunst für die Steuererklärung aufbereitet und so den jährlichen Höchstbetrag von 1.200 € effektiv nutzbar macht. Wenn Sie sich den Aufwand sparen möchten, können Sie das Hausgedächtnis hier kostenlos testen und Ihre Handwerkerkosten digital und steuerkonform archivieren.